Getrennt durch die Elz ist der Gemeindewald Kappel-Grafenhausen den Offenlandflächen der Wilden Weiden nach Westen vorgelagert. Die Waldweiden bestehen aus zwei Teilflächen mit zusammen rund 70 Hektar, deren Bewirtschaftungsziele in der Schonwald-Verordnung festgelegt sind. Der dazwischen liegende Bannwald Breitsand ist für Beweidung tabu.
Die Ziele der Schonwaldverordnung fokussieren auf historische Waldbilder wie lichte Hute- und Mittelwälder und standortsgerechte Eichen-Ulmen-Hartholzauenwälder. Durch Auflichtung werden Tier- und Pflanzenarten gefördert, die besonders auf Licht und Wärme in allen Waldstockwerken angewiesen sind.
Die Auflichtung des Waldes erfolgt zum einen motomanuell durch Entnahme von schwächerem Unterholz. Wird ein Bestand geöffnet, gelangt mehr Licht auf den Boden, wo sich Gräser- und Krautaufwuchs entwickeln kann. Auf Teilflächen ist diese Auflichtung durch das Eschentriebsterben und dem allmählichen Ausfall der Esche im Gang. Ein Umbau der Bestände in Eichen-Ulmen-Auewald soll durch Pflanzung der Baumarten erzielt werden (Erhöhung des Eichenanteils von sechs Prozent langfristig auf 25 %). Alt- und Totholzinseln und drei Waldrefugien sind abgegrenzt. Die Weidetiere unterstützen die Zielerreichung „Lichter Wald“ indem sie im Unterholz des Auewaldes durch ihre Wandebewegungen Pfade anlegen, mit ihrem Körpergewicht Gehölze herunter drücken und schwächere Gehölze und Sträucher befressen.
Für den Umbau des Waldes, die Schaffung von Biotopen und Maßnahmen zur Schaffung von Lebensraum z.B. für den Wendehals oder den Laubfrosch kann die Gemeinde über sechs Millionen Ökopunkte in ihrem Wald generieren.